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Stadt Wesseling

22.09.2014: Anmeldung Schulneulinge zum Schuljahr 2015/2016

Die Schulpflicht beginnt für Kinder, die bis zum 30.09.2015 das sechste Lebensjahr vollenden, am 1. August 2015. Auf Antrag der Erziehungsberechtigten können auch Kinder angemeldet werden, die nach dem 30.09.2015 das 6. Lebensjahr vollenden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche Schulfähigkeit besitzen. Die Entscheidung hierüber trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens.

Bei der Anmeldung besteht die Wahlmöglichkeit zwischen einer katholischen Grundschule und einer Gemeinschaftsgrundschule. Eine Anmeldung ist in jeder Grundschule in Wesseling ohne besondere Antragstellung möglich. Der/die Schulleiter/in entscheidet über die Aufnahme des Kindes unter Berücksichtigung der vorhandenen Kapazitäten der jeweiligen Schule. Bei Anmeldung an einer entfernteren als der nächstgelegenen Schule werden evtl. Fahrtkosten von der Stadt Wesseling nicht übernommen.

Die Anmeldung kann in der Albert-Schweitzer-Schule, Brigidaschule, Johannes-Gutenberg-Schule, Rheinschule und Schillerschule am Dienstagnachmittag, 30. September, Mittwochnachmittag, 1. Oktober oder Donnerstagvormittag, 2. Oktober, erfolgen.
Die Anmeldung in der Goetheschule ist am Montagnachmittag, 29. September, Dienstagnachmittag, 30. September, oder Donnerstagvormittag, 2. Oktober, möglich.

Hierzu sind die Geburtsurkunde bzw. das Familienstammbuch und der Bescheid der Stadt Wesseling vorzulegen. Das einzuschulende Kind soll zur Anmeldung mitgebracht werden.

Die zur Auswahl stehenden Schulen in Wesseling sind:

Katholische Grundschulen

Brigidaschule, Hauptstraße 101
Goetheschule, Wilhelmstraße
Schillerschule, Schulstraße 5

Gemeinschaftsgrundschulen

Albert-Schweitzer-Schule, Schulstraße 5
Johannes-Gutenberg-Schule, Gartenstraße 14
Rheinschule, Josef-Kuth-Weg 4

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