Am 25. Mai findet die Wahl des Integrationsrates der Stadt Wesseling statt. Die Wahl dauert von 8 bis 18 Uhr. Innerhalb der Stadt werden 19 Stimmbezirke gebildet, die denjenigen der Kommunalwahl entsprechen.
Wahlberechtigt ist, wer nicht Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist, eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt oder die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten hat. Darüber hinaus muss eine wahlberechtigte Person am Wahltag 16 Jahre alt sein, sich seit mindestens einem Jahr im Bundesgebiet rechtmäßig aufhalten und mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in der Gemeinde die Hauptwohnung haben.
Wählbar sind mit Vollendung des 18. Lebensjahres alle wahlberechtigten Personen sowie alle Bürger.
Wahlvorschläge können noch bis 7. April beim Bereich Sicherheit und Ordnung, Rathaus, Erdgeschoss, Zimmer 18, Alfons-Müller-Platz, 50389 Wesseling, zu folgenden Zeiten eingereicht werden:
montags, mittwochs, donnerstags: 7:30 Uhr bis 16:00 Uhr;
dienstags: 7:30 Uhr bis 18:00 Uhr;
freitags: 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr.
Der Integrationsrat wird gebildet, indem acht Mitglieder in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl nach den Vorschriften des Landes Nordrhein-Westfalen von den Wahlberechtigten gewählt werden und sieben vom Rat bestellte Ratsmitglieder hinzutreten.
"Der Integrationsrat ist die kommunale Vertretung aller Migrantinnen und Migranten", so die Vorsitzende des Integrationsrates, Giovanna Keilhau. Ihr Appell: "Deshalb nehmen Sie Ihre Chance wahr. Kandidieren Sie für einen Sitz im Integrationsrat der Stadt Wesseling".