Die Abfuhr der Weihnachtsbäume erfolgt im Januar zu den folgenden Terminen:
Abfuhrbezirk 1 und 4 am 6. und 20. Januar, Abfuhrbezirk 2 am 7. und 21. Januar, Abfuhrbezirk 3 am 10. und 21. Januar. Die Abholung erfolgt straßenweise und muss nicht extra schriftlich angefordert werden. Alle Schmuckreste sind zu entfernen, denn die Bäume werden kompostiert.
Am Abfuhrtag müssen die Bäume bis 7 Uhr auf dem Gehweg oder, falls ein solcher nicht vorhanden ist, am äußersten Rand der Fahrbahn so bereitgelegt werden, dass Dritte nicht mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder gefährdet werden können.