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Stadt Wesseling

16.07.2013: Jugendschöffen: Liste der Vorschläge liegt aus

Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Wesseling hat dem Amtsgericht Brühl gemäß §35 des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) mindestens je zwei weibliche und zwei männliche Jugendhauptschöffen für das Jugendschöffengericht beim Amtsgericht Brühl sowie eine weibliche und einen männlichen Jugendhauptschöffen für die Jugendkammern beim Landgericht Köln für die Wahlperiode 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2017 vorzuschlagen.

Die Liste der vom Jugendhilfeausschuss vorgeschlagenen Personen (Vorschlagsliste) liegt in der Woche vom 22. bis einschließlich 26. Juli im Rheinforum, Kölner Straße 44 im Bereich Kinder, Jugend und Familie der Stadt Wesseling, Zimmer 113, während der Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht aus.

Gegen die Vorschlagsliste kann innerhalb einer Woche nach Ende der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift Einspruch erhoben werden mit der Begründung, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach § 32 des Gerichtsverfahrensgesetzes (GVG) nicht aufgenommen werden durften oder nach den §§ 33 und 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten. Über die Einsprüche gegen die Vorschlagsliste entscheidet der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht Brühl.

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