Für die Bundestags- und Landratswahl am 22. September sowie für die mögliche Stichwahl zur Landratswahl am 6. Oktober sucht die Stadt Wesseling Wahlhelfer/innen als Mitglieder der Wahlvorstände. Interessenten müssen am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sein, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und sie sollten in Wesseling wohnen. Für die Tätigkeit am Wahltag wird ein „Erfrischungsgeld“ in Höhe von 30 Euro gezahlt.
Unter der Telefon-Nummer 02236/701-229 erteilt Karl-Heinz Meschede vom Bereich Sicherheit und Ordnung, Einwohnerwesen, gerne weitere Auskünfte und nimmt Anmeldungen entgegen.