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Stadt Wesseling

06.02.2013: Verkauf Alte Rheinschule

Liegenschaftsausschuss empfiehlt neues Verfahren

Unterausschuss Liegenschaften hat dem Hauptausschuss empfohlen, das bisherige Verfahren zum Verkauf der „Alten Rheinschule“ aufzuheben. Grundlage dieses Beschlusses war ein gemeinsamer Antrag der CDU-, SPD- und FDP-Fraktion.

Gleichzeitig empfahl der Unterausschuss Liegenschaften dem Hauptausschuss, unter Beachtung der Grundsätze der Transparenz, der Gleichbehandlung und des fairen Wettbewerbs (Diskriminierungsverbot)ein neues Verfahren zu starten, das sich an den bestehenden Beschlüssen des Ausschusses für Stadtentwicklung, des Unterausschusses Liegenschaften und des Hauptausschusses zum Verkauf des Geländes der Alten Rheinschule orientiert und das bestehende Wert- und das Rechtsgutachten beachtet.

Die Verwaltung soll – so die Empfehlung an den Hauptausschuss - einen Vorschlag zu den Kriterien für ein neues Verfahren erarbeiten und zur Beschlussfassung im Unterausschuss Liegenschaften unter Beachtung eines Mindestpreises von 1,3 Millionen Euro vorlegen.

Ziel ist es, diese Kriterien in eine gewichtete Bewertungsmatrix einfließen zu lassen. Die Matrix soll im Verhältnis 60% Kaufpreis, 20% soziale Aspekte und 20% städtebauliche Aspekte gewichtet werden. Alle Aspekte der Matrix müssen im Angebot des jeweiligen Bieters enthalten sein.

Die inhaltliche Definition der Kriterien soll in den entsprechenden Fachausschüssen (Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz und Ausschuss für Familie, Soziales, Gesundheit und Senioren) zeitnah beraten werden. Die Beratungen finden jeweils im öffentlichen Teil der Sitzungen der Fachausschüsse statt.

Nach Beratung in den Fachausschüssen wird dann über ein zügiges Vergabeverfahren entschieden.

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