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Stadt Wesseling

22.01.2013: Dog-Stations für ein sauberes Wesseling

Hundekot ist zu entfernen – Weitgehende Leinenpflicht

Innerhalb des Stadtgebietes von Wesseling stehen ab sofort an folgenden Standorten insgesamt neun Dog-Stations für die kostenlose Entnahme und Entsorgung von Hundekotbeuteln zur Verfügung:

Ruttmannswiese/Rheinpark,
Natorampe/Rheinpark,
Deich/Aalnachtsplatz Urfeld,
Parkplatz Feuerwehr Falkenweg/Entenfangparkplatz,
Wiesenweg/Klobbotzstraße,
Erholungsgebiet Eichholzer Acker (4 Stück).

Zudem hat die Stadt in diesem Jahr erneut mit einer Plakataktion („Mein Häufchen kommt ins Tütchen“) an die Hundehalter appelliert, für ein sauberes Stadtgebiet zu sorgen.

Die Rechtslage ist eindeutig:
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, die Hinterlassenschaften seines Hundes zu entfernen. Dazu gibt es kostenlose Hundekottüten, die bei allen Tierärzten, bei den Ortsbürgermeistern, an der Info im Rathaus, sowie bei den Hundeschulen erhältlich sind. Wird der Hundekot nicht ordnungsgemäß entsorgt, so kann dies mit einem Verwarn- oder Bußgeld zwischen 20 und 40 Euro geahndet werden.

Außerdem schreiben das Landeshundegesetz NRW und die Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung der Stadt Wesseling vor, dass Hunde, unabhängig von ihrer Größe, so zu halten und zu führen sind, dass durch sie niemand gefährdet, geschädigt, behindert, belästigt oder erschreckt wird.

Auf folgenden Flächen sind Hunde grundsätzlich an der Leine zu führen:
Freizeitanlage Entenfang, Grünanlage Birkenwäldchen, Rheinpark sowie auf den öffentlichen Flächen zwischen Leinpfad und Rhein im Bereich von Evonik bis zur Höhe der Verladebrücke der Shell. Auf Friedhöfen, Kinderspielplätzen, Spiel- und Sportanlagen sowie Schulhöfen dürfen Tiere nicht mitgenommen werden.

Ferner ist im Landeshundegesetz NRW geregelt, dass zur Vermeidung von Gefahren alle Hunde in Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen und anderen innerörtlichen Bereichen, Straßen und Plätzen mit vergleichbarem Publikumsverkehr an der Leine zu führen sind.

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