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Stadt Wesseling

15.01.2013: Stadt sucht Schöffen

Die Stadt Wesseling sucht für die Geschäftsjahre 2014 bis 2018 Bewerber und Bewerberinnen für das Erwachsenen- und Jugendschöffenamt für das Amtsgericht Brühl und das Landgericht Köln. Jede Frau und jeder Mann kann sich bewerben, um auf die Vorschlagslisten zu gelangen.

Schöffen sind ehrenamtliche Richterinnen und Richter mit gleichem Stimmrecht wie die an der Hauptverhandlung teilnehmenden Berufsrichter. Sie haben somit auf alle Entscheidungen und auf das Urteil Einfluss.

Bewerber müssen Deutsche im Sinne des Artikels 116 Grundgesetz sein; als Jugendschöffe zudem erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein. Das Mindestalter beträgt 25, das Höchstalter 70. Der Wohnsitz muss seit mindestens einem Jahr in Wesseling sein.

Für die Bewerbung werden folgende Angaben benötigt:

Familienname – ggf. Geburtsname,
Vorname,
Geburtstag,
Geburtsort,
Beruf,
vollständige Adresse.

Bewerbungen als Jugendschöffe sind an den
Bereich Kinder, Jugend und Familie der Stadt Wesseling,
Rheinforum,
50389 Wesseling,
E-Mail  bherrmannwesselingde,

als Schöffe für das Erwachsenenstrafrecht an den
Bereich Recht der Stadt Wesseling,
Alfons-Müller-Platz,
50389 Wesseling,
E-Mail:  wweikwesselingde zu richten.

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