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Stadt Wesseling

05.11.2012 Anmeldung der Schulneulinge für 2013/2014

Die Schulpflicht beginnt für Kinder, die bis zum 30. September 2013 das sechste Lebensjahr vollenden, am 1. August 2013.

Auf Antrag der Erziehungsberechtigten können auch Kinder angemeldet werden, die nach dem 30. September 2013 das 6. Lebensjahr vollenden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche Schulfähigkeit besitzen. Die Entscheidung hierüber trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens.

Bei der Anmeldung besteht die Wahlmöglichkeit zwischen einer katholischen Grundschule und einer Gemeinschaftsgrundschule. Da das Schulgesetz die Aufhebung der Schulbezirksgrenzen seit dem 1. August 2008 vorsieht, ist eine Anmeldung in jeder Grundschule in Wesseling ohne besondere Antragstellung möglich.

Die Schulleitung entscheidet über die Aufnahme des Kindes unter Berücksichtigung der vorhandenen Kapazitäten der jeweiligen Schule. Bei Anmeldung an einer entfernteren als der nächstgelegenen Schule werden evtl. Fahrtkosten von der Stadt Wesseling nicht übernommen.

Die Anmeldung in den Grundschulen erfolgt am Dienstag, 13. November, von 16 bis 18 Uhr, am Mittwoch, 14. November, von 16 bis 18 Uhr (für die Rheinschule statt Mittwoch, 14. November, der Montag, 12. November, 16 bis 18 Uhr) sowie am Donnerstag, 15. November, von 10 bis 12 Uhr.

Hierzu sind die Geburtsurkunde bzw. das Familienstammbuch und der Bescheid der Stadt Wesseling vorzulegen. Das einzuschulende Kind soll zur Anmeldung mitgebracht werden.

Um Wartezeiten bei der Anmeldung der Schulneulinge zu vermeiden, haben die Erziehungsberechtigten die Möglichkeit, sich ab sofort bis 9. November im Sekretariat der Schule ihrer Wahl während der Bürozeiten in eine Terminliste für die Anmeldung eintragen zu lassen.

Bei der Anmeldung ist zu beachten, dass aufgrund der Schulentwicklungszahlen die Katholische Grundschule „Lessingschule“ ab dem Schuljahr 2013/2014 (Teilstandort) und die Gemeinschaftsgrundschule „Johannes-Gutenberg-Schule“ (Hauptstandort) als Verbundschule weitergeführt werden sollen. Hierzu ist es erforderlich, dass bei beiden Standorten in der Einschulungsklasse jeweils mindestens 18 Kinder angemeldet sein müssen.

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