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Stadt Wesseling

30.04.2012: Landtagswahl am 13. Mai

Wahlhilfen sichern demokratische Grundrechte

Das Recht auf Teilnahme an freien, gleichen und geheimen Wahlen gehört zu den Grundpfeilern der Demokratie. Da blinde und sehbehinderte Menschen dieses Recht oft nur mit Hilfe einer Wahlschablone selbständig wahrnehmen können, stehen ihnen bei den Wahlen zum nordrhein-westfälischen Landtag wieder kostenlose Wahlhilfen zur Verfügung.

Der Umschlag mit den Wahlhilfen enthält eine Stimmzettelschablone aus Karton und eine Audio-CD mit der Anleitung zur Handhabung der Wahlschablone. Außerdem enthält die CD - je nach Wohnort - die vollständigen Texte der Stimmzettel der einzelnen Wahlkreise im Rheinland (1 – 68) oder in Westfalen-Lippe (69 – 128).

Die Schablone hat die Form einer Mappe, in die der Stimmzettel eingelegt wird. Durch die runden Öffnungen über den zu markierenden Kreisen können blinde und sehbehinderte Wählerinnen und Wähler ihre Erst- und Zweitstimme abgeben. Dazu müssen sie allerdings vorher die akustische Fassung des Stimmzettels für ihren Wahlkreis anhören, damit sie wissen, welche Kandidatinnen und Kandidaten bzw. welche Partei zu den jeweils auf der Schablone in Großdruck und Punktschrift nummerierten Öffnungen gehören.

Die Mitglieder der regionalen Bezirksgruppen und der Ortsvereine der Blinden- und Sehbehindertenverbände in NRW erhalten ihre Wahlhilfen automatisch. Blinde und sehbehinderte Wählerinnen und Wähler, die nicht in diesen Vereinen organisiert sind, können sie ab sofort telefonisch anfordern: über die bundesweite Hotline unter 01805-666 456 (0,14 €/Min aus dem Festnetz) oder über die Landesgeschäftsstelle der BSV NRW in Meerbusch unter 02 15 9/ 96 55 0.

Wählerinnen und Wähler, die die Wahlhilfen nutzen möchten, sollten diese möglichst frühzeitig anfordern, damit sie noch rechtzeitig zur Wahl geliefert werden können.

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