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Stadt Wesseling

03.04.2012: Landtagswahl am 13. Mai: Jeder hat zwei Stimmen

Rund 13,2 Mio. Wahlberechtigte – 346.000 Erstwähler

Rund 13,2 Mio. Wahlberechtigte in Nordrhein-Westfalen (davon rund 6,8 Mio. Frauen) sind aufgerufen, am 13. Mai den neuen Landtag zu wählen. Für 346.000 junge Nordrhein-Westfalen - davon rund 169.000 Frauen - ist es die erste Landtagswahl (Quelle: Bevölkerungsstatistik NRW). Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und mindestens ab dem 27. April 2012 (16. Tag vor der Wahl) in Nordrhein-Westfalen wohnen.

Der Landtag wird für fünf Jahre gewählt. 128 der mindestens 181 Abgeordneten werden direkt in den Wahlkreisen gewählt. Die übrigen Mandate (mindestens 53) werden aus den Landeslisten der an der Sitzverteilung teilnehmenden Parteien besetzt. Hat eine Partei mehr Direktmandate, als ihr im Verhältnis zu den anderen Parteien nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen (Überhangmandate), werden den anderen Parteien weitere Sitze aus den Landeslisten (Ausgleichsmandate) zugeteilt. Damit erreichen die übrigen Parteien eine das Zweitstimmenergebnis besser berücksichtigende Zahl von Mandaten. Im Jahr 2010 errang keine der im Landtag vertretenen Parteien Überhangmandate. So hatte der Landtag der letzten Wahlperiode 181 Sitze.

Jeder hat zwei Stimmen

Seit der letzten Landtagswahl 2010 können - wie auch bei der Bundestagswahl - auf jedem Stimmzettel zwei Kreuze gemacht werden: Mit der Erststimme in der linken Spalte des Stimmzettels entscheiden die Wählerinnen und Wähler über das Direktmandat im Wahlkreis. Auf der rechten Seite des Stimmzettels können sie die sogenannte Zweitstimme für die Landesliste einer Partei vergeben.

Aktuelle und umfassende Informationen zur Landtagswahl am 13. Mai 2012 unter  www.mik.nrw.de/landtagswahl2012.

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