Inhalt anspringen

Stadt Wesseling

02.11.2011: Anmeldung der Schulneulinge zum Schuljahr 12/13

Termine können in der Schule ab 7. November vereinbart werden

Die Schulpflicht beginnt für Kinder, die bis zum 30.09.2012 das sechste Lebensjahr vollenden, am 01.08.2012.

Auf Antrag der Erziehungsberechtigten können auch Kinder angemeldet werden, die nach dem 30.09.2012 das 6. Lebensjahr vollenden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche  Schulfähigkeit besitzen. Die Entscheidung hierüber trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens.

Bei der Anmeldung besteht die Wahlmöglichkeit zwischen einer katholischen Grundschule und einer Gemeinschaftsgrundschule. Da das Schulgesetz die Aufhebung der Schulbezirksgrenzen seit dem  01.08.2008 vorsieht, ist eine Anmeldung in jeder Grundschule in Wesseling ohne besondere Antragstellung möglich.

Der/die  Schulleiter/in entscheidet über die Aufnahme des Kindes unter Berücksichtigung der vorhandenen Kapazitäten der jeweiligen Schule. Bei Anmeldung an einer entfernteren  als der nächstgelegenen  Schule werden evtl. Fahrtkosten von der Stadt Wesseling nicht übernommen.

Die Anmeldung kann in der in Frage kommenden Grundschule am Freitag, 11. November, von 10.00 - 12.00 Uhr, am Montag, 14. November, von 16.00 – 18.00 Uhr oder am Dienstag, 15. November, von 16.00 – 18.00 Uhr erfolgen(für die Brigidaschule gilt statt Montag, 14. November, der Donnerstag 10. November, 16–18).

Hierzu sind die Geburtsurkunde bzw. das Familienstammbuch und der Bescheid der Stadt Wesseling vorzulegen. Das einzuschulende Kind soll zur Anmeldung mitgebracht werden. 

Um Wartezeiten bei der Anmeldung der Schulneulinge zu vermeiden, haben die Erziehungsberechtigten die Möglichkeit, sich in der Zeit vom 7. bis 10. November (direkt nach den Herbstferien) im Sekretariat der Schule ihrer Wahl während der Bürozeiten in eine Terminliste für die Anmeldung eintragen zu lassen.

Über das Datum des ersten Schultages informieren die jeweiligen Schulen selbst.

Alle Erziehungsberechtigten der in Frage kommenden Kinder bekommen in Kürze einen Bescheid der Stadt Wesseling.  

 

Erläuterungen und Hinweise

Diese Seite teilen (externe Anbieter)

Auf dieser Seite verwenden wir aktuell ausschließlich technisch notwendige Cookies. Zur statistischen Auswertung wird das Webanalysetool Matomo eingesetzt. Dieser anonymen Auswertung können Sie auf der Seite „Datenschutz“ unter dem Stichwort „Matomo Webanalyse“ widersprechen.

Datenschutz (Öffnet in einem neuen Tab)