In der letzten Zeit werden vermehrt Beschwerden an die Stadt Wesseling herangetragen, die überhängende Äste und Gestrüpp auf Geh- oder Radwege und an Straßenbeleuchtungseinrichtungen betreffen. Insbesondere wird dadurch die Ausleuchtung der Verkehrsflächen beeinträchtigt.
Sofern es sich um öffentliche Grünflächen handelt, lässt die Stadtverwaltung den Rückschnitt durchführen. In den allermeisten Fällen handelt es sich jedoch um private Bereiche, aus denen sich das Grün ausbreitet. In diesem Fall ist der Rückschnitt von den Anliegern durchzuführen.
Die Stadt Wesseling bittet auf diesem Wege alle Grundstückseigentümer um Unterstützung, die Geh- und Radwege sowie Straßenbeleuchtungsanlagen hindernisfrei zu halten und an den Rückschnitt des Grüns zu denken.
Bis zu einer Höhe von 2,50 m dürfen keine Hindernisse in die Geh- und Radwege hineinragen.