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Stadt Wesseling

04.10.2011: "Mein Häufchen kommt ins Tütchen"

Appell an Hundebesitzer – Stadt führt Kontrollen durch

Eine Verschmutzung auf Straßen, Gehwegen und Grünanlagen durch Hundekot ist für viele Bewohner der Stadt Wesseling ein großes Ärgernis. Obwohl die Hundehalter dazu verpflichtet sind, die „Tretminen“ ihrer Lieblinge zu entfernen, gibt es weiterhin zahlreiche Beschwerden.

Dabei sind kostenlose Hundekottüten an der Info des neuen Rathauses, bei allen Wesselinger Tierärzten, den Ortsbürgermeistern und bei den Hundeschulen erhältlich. Hiermit können die Hinterlassenschaften der Hunde einfach entfernt und in jedem öffentlichen Abfalleimer entsorgt werden.

Zudem sind Hunde so zu halten und zu führen, dass durch sie niemand gefährdet, geschädigt oder behindert, belästigt oder erschreckt wird. Wenn dies nicht mit Sicherheit auszuschließen ist, müssen sie angeleint werden.

Auf folgenden Flächen sind Hunde grundsätzlich an der Leine zu führen: Freizeitanlage Entenfang, Grünanlage Birkenwäldchen, Rheinpark sowie auf den öffentlichen Flächen zwischen Leinpfad und Rhein im Bereich von Evonik Degussa bis zur Höhe der Verladebrücke der Shell. Auf Friedhöfen, Kinderspielplätzen, Spiel- und Sportanlagen sowie Schulhöfen dürfen Tiere nicht mitgenommen werden.

Das Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen schreibt zudem vor, dass zur Vermeidung von Gefahren Hunde in Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen und anderen innerörtlichen Bereichen sowie auch bei Volksfesten und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen an der Leine zu führen sind.

Damit Wesseling sauber und auch sicher bleibt, führt das Serviceteam der Stadt täglich Kontrollen durch. Bei einem Verstoß kann ein Verwarn- bzw. Bußgeld erhoben werden.

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