Zum 1. September wurde aufgrund einer EU-Verordnung der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) für Drittstaatsangehörige eingeführt, also für Bürger von Staaten außerhalb der europäischen Union.
Verbindlich für alle Drittstaatsangehörige, die das 6. Lebensjahr vollendet haben, werden auf dem Chip des „eAT“ zwei Fingerabdrücke gespeichert. Dies hat zur Folge, dass das persönliche Erscheinen bei der Ausländerbehörde des Rhein-Erft-Kreises, Willy-Brandt-Platz 1 in Bergheim, erforderlich ist. Eine Vorsprache bei der Ausländerbehörde ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung, Telefon 02271/83-0, möglich.
Das bisherige Antragsverfahren über das Bürgeramt der Stadt Wesseling ist daher entfallen. Staatsangehörige der Europäischen Union werden von dieser Veränderung nicht erfasst. Diese haben weiterhin die Möglichkeit, ihren Aufenthalt beim Bürgeramt der Stadt Wesseling anzuzeigen.
Soweit ein Drittstaatsangehöriger mit einem Unionsbürger in familiärer Lebensgemeinschaft lebt, ist ebenfalls ab sofort über die Ausländerbehörde ein „eAT“ zu beantragen.