Erneut bittet die Stadt Wesseling alle Grundstücksbesitzer, die überhängenden Äste und Gestrüpp auf Geh- oder Radwegen und das Astwerk an den Leuchtenköpfen der Straßenbeleuchtung im privaten Bereich großräumig freizuschneiden.
Sofern es sich um öffentliche Grünflächen handelt, lässt die Stadtverwaltung den Rückschnitt durchführen. In den allermeisten Fällen handelt es sich jedoch um private Bereiche, aus denen sich das Grün ausbreitet. In diesem Fall ist der Rückschnitt von den Anliegern durchzuführen.
Deshalb sind auf diesem Wege alle Grundstückseigentümer um Unterstützung gebeten, die Geh-, Radwege und Straßenbeleuchtungsanlagen hindernisfrei zu halten und an den Rückschnitt des Grüns zu denken. Sie ermöglichen dadurch den Mitbürgern eine ungehinderte und vor allem ungefährliche Nutzung der Geh- und Radwege. Bis zu einer Höhe von 2,50 m dürfen keine Hindernisse in öffentliche Gehwege oder Straßen hineinragen.