Die Schulpflicht beginnt für Kinder, die bis zum 31.08.2010 das sechste Lebensjahr vollenden, am 01.08.2010.
Auf Antrag der Erziehungsberechtigten können auch Kinder angemeldet werden, die nach dem 31.08.2010 das 6. Lebensjahr vollenden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche Schulfähigkeit besitzen. Die Entscheidung hierüber trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens.
Bei der Anmeldung besteht die Wahlmöglichkeit zwischen einer katholischen Grundschule und einer Gemeinschaftsgrundschule.
Da das Schulgesetz die Aufhebung der Schulbezirksgrenzen seit dem 01.08.2008 vorsieht, ist eine Anmeldung in jeder Grundschule in Wesseling ohne besondere Antragstellung möglich.
Der/die Schulleiter/in entscheidet über die Aufnahme des Kindes unter Berücksichtigung der vorhandenen Kapazitäten der jeweiligen Schule. Bei Anmeldung an einer entfernteren als der nächstgelegenen Schule werden evtl. Fahrtkosten von der Stadt Wesseling nicht übernommen.
Die Anmeldung kann in der in Frage kommenden Grundschule am:
Mittwoch, 28.Oktober 2009 von 16.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag, 29. Oktober 2009 von 16.00 - 18.00 Uhr, oder
Freitag, 30.Oktober 2009 von 10.00 - 12.00 Uhr
erfolgen.
Hierzu sind die Geburtsurkunde bzw. das Familienstammbuch und der Bescheid der Stadt Wesseling vorzulegen. Das einzuschulende Kind soll zur Anmeldung mitgebracht werden.