Am 30. August finden die Wahlen zum Bürgermeister der Stadt Wesseling und zum Rat der Stadt Wesseling sowie die Wahlen zum Landrat des Rhein-Erft-Kreises und zum Kreistag des Rhein-Erft-Kreises statt. Die Wahlen finden gemeinsam und in denselben Wahlräumen statt und dauern von 8 bis 18 Uhr.
Die Wahlbenachrichtigungen werden in der Zeit vom 27. Juli bis 9. August übersandt. Sie enthalten die Angaben über den Wahlbezirk und den Wahlraum, in dem der bzw. die Wahlberechtigte zu wählen hat.
Wer am 30. August verhindert ist, hat die Möglichkeit, seine Stimme durch Briefwahl abzugeben. Briefwahlunterlagen können ab Montag, 3. August, beantragt werden; ein Wahlscheinantrag ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckt.
Die Briefwahlunterlagen können auch online ab Montag, 3. August, beantragt werden unter www.wesseling.de.
Bei Rücksendung der Briefwahlunterlagen mit der Post ist zu beachten, dass die Wahlbriefe so rechtzeitig eingeworfen werden müssen, dass sie noch am Samstag, 29. August, bei der Stadt Wesseling ankommen. Es besteht aber auch die Möglichkeit, die Wahlbriefe bis Sonntag, 30. August, 16 Uhr, bei der Stadtverwaltung Wesseling abzugeben bzw. in den Hausbriefkasten zu werfen (Neues Rathaus).
Das Briefwahlbüro befindet sich im Neuen Rathaus, Erdgeschoss, Zimmer 25, Telefon 02236/701-235. Hier kann auch ab Montag, 3. August, direkt gewählt werden, bitte hierzu die Wahlbenachrichtigung und den Personalausweis mitbringen. Die Öffnungszeiten sind montags, mittwochs, donnerstags von 7:30 Uhr bis 16 Uhr, dienstags von 7:30 bis 18 Uhr und freitags von 7:30 bis 12:30 Uhr.