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Stadt Wesseling

25.08.2009: Personalausweis reicht für Kommunalwahl

Zur Kommunalwahl am kommenden Sonntag, 30. August, ist zur Stimmabgabe im Wahllokal die zugesandte Wahlbenachrichtigung mitzubringen. Allerdings kann auch gewählt werden, wenn die Wahlbenachrichtigung nicht mehr vorhanden ist: Dann muss allerdings der Personalausweis vorgelegt werden.

Über die Ergebnisse der Kommunalwahl informiert die Stadt Wesseling am Sonntag über das Internet –  www.wesseling.de; die Ergebnisse können über die Pressestelle auch telefonisch unter 02236 / 701 – 251 abgefragt werden.

Das Info-Telefon ist am Sonntag ab 18 Uhr besetzt. Auch das Rathaus ist dann geöffnet: Hier können die eingehenden Wahlergebnisse auf einer Großleinwand verfolgt werden.

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