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Stadt Wesseling

07.04.2009: Grillen am Entenfang

Der Frühling ist da, und damit beginnt auch schon die Grillzeit. Auch im Naherholungsgebiet Entenfang ist das Grillen grundsätzlich erlaubt.
Allerdings – und darauf weist die Stadt ausdrücklich hin – darf das Grillblech nicht direkt auf dem Rasen liegen. Außerdem ist – eigentlich eine Selbstverständlichkeit – der Abfall, auch die Grillkohle, in die am Entenfang aufgestellten Abfallbehälter zu entsorgen.

Wer sich nicht an diese Regeln hält, muss mit einem Verwarn- bzw. Bußgeld rechnen; die Verunreinigung des Entenfang-Geländes stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Im Interesse aller Nutzer des Naherholungsgebietes Entenfang werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bereiches Sicherheit und Ordnung auch an den Wochenenden auf die Einhaltung dieser Regeln achten.

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