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Stadt Wesseling

05.12.2008: Bürgermeister treffen sich in Bornheim

Die Bürgermeister von Bornheim und Wesseling, Wolfgang Henseler und Günter Ditgens, sind gestern im Bornheimer Rathaus zu einem Gedankenaustausch zusammen getroffen. Mit dabei, Beigeordneter Manfred Schier und Dr. Wolfgang Paulus von der Stabsstelle Umwelt, Bornheim, sowie Beigeordneter Michael Vogel, Wesseling.

Das Gespräch kam zustande, nachdem der Rat der Stadt Wesseling eine Resolution an die Bornheimer Kollegen adressiert hatte. Diese Resolution nimmt Bezug auf das Vorhaben der Stadt Bornheim, im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans die in der Nähe der Stadtgrenze vorhandene Windkraftkonzentrationszone ändern zu wollen. Der Rat der Stadt Wesseling hatte mehrheitlich beschlossen, dass die bisherige Höhenbegrenzung von 100 m dort weiter aufrechterhalten werden möge.

Unter anderem hierüber haben sich Günter Ditgens und Wolfgang Henseler ausgetauscht. "Die Mehrheit der Wesselinger möchte an dieser Stelle keine Windräder, die höher sind als der Kölner Dom. Ich werde von Bürgerinnen und Bürgern gefragt, warum die Stadt Bornheim, die 3,5 mal mehr Fläche als Wesseling hat, ihre Windräder ausgerechnet an die Stadtgrenze stellen muss", erklärte Günter Ditgens.

Wolfgang Henseler erläuterte die schwierige Bornheimer Situation: "Die Rechtslage ist eindeutig so, dass jede Kommune Konzentrationszonen ausweisen muss, in denen  Windenergieanlagen rentabel zu betreiben sind, wenn sie "Wildwuchs" im Außenbereich verhindern will. Das ist wegen der schlechteren Windverhältnisse z.B. auf dem Villerücken nicht verlässlich möglich. Die bisherige Höhenbeschränkung auf 100 Meter lässt im Rheintal ebenfalls keinen rentablen Betrieb zu. Deshalb wird eine Ablehnung der geplanten Windräder vor Gericht keinen Bestand haben."

Um eine größtmögliche Verträglichkeit zu gewährleisten, sagte Bürgermeister Henseler jedoch zu, dass die geplante Konzentrationszone deutlich verkleinert und vom Wesselinger Stadtgebiet erheblich abgerückt werde. Anstelle von bisher bis zu 25 zulässigen Windrädern wären dann nur noch drei bis sechs möglich. Im Falle ihrer Realisierung würden die Windräder in jedem Fall den aus Lärmschutzgründen im Windkrafterlass empfohlenen Mindestabstand zur Wohnbebauung von 1500 m berücksichtigen. Auf Grundlage eines Windgutachtens seien derzeit Windräder mit einer Gesamthöhe von 150m in der Diskussion.

Henseler und Ditgens vereinbarten, in dieser Sache auch weiterhin engen Kontakt zu pflegen und sich bei Bedarf direkt auszutauschen.

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