Nach der jüngsten Berichterstattung wird daher ein Grenzwert im Rahmen der Novellierung der Trinkwasserverordnung gefordert. In der Diskussion ist z. Zt. der Wert von 10 Mikrogramm pro Liter, der gemäß Umweltbundesamt einem toxikologisch begründeten "lebenslang duldbaren gesundheitlichen Leitwert" entspricht, der auch für Säuglinge gilt.
Obwohl die Messung von Uran im Trinkwasser nicht vorgeschrieben ist, wurde sie von den Stadtwerken Wesseling durchgeführt. Der maximal gemessene Wert von 0,67 Mikrogramm pro Liter ist zu vernachlässigen, da er den Leitwert des Umweltbundesamtes um ein Vielfaches unterschreitet. Stadtwerke-Geschäftsführer Bernhard Hadel: "Es besteht damit kein Grund zur Sorge für das Versorgungsgebiet der Stadtwerke Wesseling."