Inhalt anspringen

Stadt Wesseling

20.10.2008: Anmeldung der Schulneulinge zum Schuljahr 2009/2010

Die Schulpflicht beginnt für Kinder, die bis zum 31.08.2009 das sechste Lebensjahr vollenden, am 1. August 2009.

Auf Antrag der Erziehungsberechtigten können auch Kinder angemeldet werden, die nach dem 31.08.2009 das 6. Lebensjahr vollenden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche Schulfähigkeit besitzen. Die Entscheidung hierüber trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens.

Bei der Anmeldung besteht die Wahlmöglichkeit zwischen einer katholischen Grundschule und einer Gemeinschaftsgrundschule. Da das Schulgesetz die Aufhebung der Schulbezirksgrenzen seit dem 01.08.2008 vorsieht, ist eine Anmeldung in jeder Grundschule in Wesseling ohne besondere Antragstellung möglich.

Der/die Schulleiter/in entscheidet über die Aufnahme des Kindes unter Berücksichtigung der vorhandenen Kapazitäten der jeweiligen Schule. Bei Anmeldung an einer entfernteren als der nächstgelegenen Schule werden evtl. Fahrtkosten von der Stadt Wesseling nicht übernommen.

Die Anmeldung kann in der in Frage kommenden Grundschule am:

Mittwoch,       29.Oktober 2008      von 16.00 - 18.00 Uhr oder

Donnerstag,    30.Oktober 2008      von 16.00 – 18.00 Uhr oder

Freitag,         31.Oktober 2008      von 10.00 – 12.00 Uhr erfolgen.

Hierzu sind die Geburtsurkunde bzw. das Familienstammbuch und der Bescheid
der Stadt Wesseling vorzulegen. Das einzuschulende Kind soll zur Anmeldung mitgebracht werden.

Um Wartezeiten bei der Anmeldung der Schulneulinge zu vermeiden, haben die Erziehungsberechtigten die Möglichkeit, sich im Sekretariat der Schule ihrer Wahl während der Bürozeiten in eine Terminliste für die Anmeldung eintragen zu lassen.

Erläuterungen und Hinweise

Diese Seite teilen (externe Anbieter)

Auf dieser Seite verwenden wir aktuell ausschließlich technisch notwendige Cookies. Zur statistischen Auswertung wird das Webanalysetool Matomo eingesetzt. Dieser anonymen Auswertung können Sie auf der Seite „Datenschutz“ unter dem Stichwort „Matomo Webanalyse“ widersprechen.

Datenschutz (Öffnet in einem neuen Tab)