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Stadt Wesseling

07.10.2008: Katastrophenregen - Stadt sagt Hilfe in Härtefällen zu

Voraussetzung jedoch: Rückstausicherungen haben funktioniert

Direkt nach der Katastrophe hatte Bürgermeister Günter Ditgens die betroffenen Anwohner in Keldenich zu einer Bürgerversammlung ins Rheinforum eingeladen.

Die Stadt ist nach dem Katastrophenregen vom 26. Juli bereit, im Kulanzwege bei der finanziellen Regulierung der verursachten Überschwemmungsschäden in besonderen Härtefällen zu helfen. Dies beschloss einstimmig der Rat. Voraussetzung ist jedoch, dass die Überschwemmungsschäden trotz einer funktionierenden Rückstausicherung eingetreten sind.

Der Starkregen am 26. Juli entsprach etwa 10 Prozent der durchschnittlichen Jahresmenge. Experten sprechen daher auch von einem Jahrhundert-Regenereignis. Weit über 100 Schadensfälle wurden an diesem Abend registriert.

Die Stadt ist deshalb bereit, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, in besonderen Fällen zu helfen, und zwar dann, wenn die Betroffenen zur Regulierung und Beseitigung der Schäden Darlehen mit einer Mindestlaufzeit von fünf Jahren aufnehmen, für die dann Zins- und/oder Tilgungsdienst zu leisten sind. Die Stadt wird für einen Zeitraum von drei Jahren Zins und/oder Tilgungszahlungen leisten und gegenüber den Kreditinstituten eine Garantieerklärung bezüglich der Übernahme dieser Zahlungen abgeben.

Zur Feststellung der durch das Hochwasser entstandenen Schäden bei den Betroffenen beauftragt die Stadt, wenn notwendig, ein unabhängiges Sachverständigen- bzw. Regulierungsbüro.

Die Entscheidung über die Hilfeleistung der Stadt im Einzelfall trifft der Hauptausschuss.

Ansprechpartner hierzu bei der Stadt sind der 1. Beigeordnete Bernhard Hadel, Telefon
0 22 36 / 701 - 308, und Verwaltungsdirektor Manfred Hummelsheim,
Telefon 0 22 36 / 701 - 283.

Ausdrücklich hat der Rat festgelegt, dass eine finanzielle Hilfeleistung der Stadt nur dann in Betracht kommt, wenn die Rückstausicherungen bei dem Jahrhundertregen funktioniert haben. Rückstau in öffentlichen Kanälen wird auch in Zukunft - insbesondere bei sommerlichen Wolkenbrüchen - unvermeidbar bleiben. Jeder Hauseigentümer muss sich selbst durch sachgemäße Installation von Grundstücksentwässerungsanlagen gegen die schädlichen Folgen von Rückstau absichern.

Ein entsprechendes Merkblatt hierzu ist auf den Internetseiten der Stadtwerke Wesseling zu finden; für Fragen hierzu stehen auch die Stadtwerke gerne zur Verfügung: 02236 / 9442 - 34.

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