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Stadt Wesseling

15.07.2008: Neue Satzung sieht auch pflegeleichtere Gräber vor

Nachdem die Stadt Wesseling Gespräche mit Bestattern, Friedhofsgärtnern und Vertretern der christlichen Kirchen geführt hatte, wurde deutlich, dass auch in Wesseling eine hohe Nachfrage nach pflegeleichten, bzw. pflegefreien Grabformen besteht. Gleichzeitig ist das persönliche Gedenken an die Verstorbenen ein Anliegen vieler Hinterbliebener.

Dazu musste die Bestattungs- und Friedhofssatzung der Stadt Wesseling aktualisiert
werden. Mit der jetzt in Kraft getretenen neuen Satzung werden pflegeleichte Reihen- und Wahlgräber angeboten.
Bei beiden Grabformen ist das persönlich zu gestaltende Grabbeet deutlich kleiner geworden. Das Grabbeet kann mit einer Steinplatte abgedeckt werden. Hier können individuell Blumenvasen, Pflanzschalen und Kerzen aufgestellt werden.

Der Vorbereich zum "anonymen" Gräberfeld wurde umgestaltet. Die Kranz- und
Blumenablageflächen wurden vergrößert und Stelen aus Natursteinen aufgestellt.
Hier können nun einheitliche Namensschilder mit den persönlichen Daten der Verstorbenen von der Stadt angebracht werden. Die Stadt Wesseling bietet allen Hinterbliebenen der in den vergangenen Jahren auf dem einheitlichen Gräberfeld beigesetzten Verstorbenen an, nachträglich ein Namensschild zum Preis von
76 Euro zu bestellen. Wer daran interessiert ist, kann sich an das Standesamt
der Stadt Wesseling wenden.

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