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Stadt Wesseling

25.06.2008: Kinder von Hartz-IV Empfängern können auf Antrag in den Ferien kostenlos ins Schwimmbad

Kinder von Hartz-IV Empfängern können in den Sommerferien kostenlos das Gartenhallenbad nutzen. Diese Regelung gilt für alle Kinder zwischen 6 und 17 Jahren, die zu einer Bedarfsgemeinschaft gehören.

Antragsvordrucke liegen ab sofort an den beiden Infoschaltern im Alten und Neuen Rathaus aus.

Was ist dann erforderlich? Um einen Ausweis ausstellen zu können, benötigen die Mitarbeiter am Info-Schalter der ARGE (Altes Rathaus) den ausgefüllten Antrag und ein aktuelles Lichtbild (Passbild) des Kindes. Das Bild wird kopiert und den Eltern anschließend zusammen mit dem Berechtigungsausweis per Post zugeschickt.

Die Ausstellung ist kostenlos.

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