In seiner Sitzung am 17.06.2008 hat der Rat der Stadt Wesseling entsprechende Änderungen der Elternbeitragssatzung für die Offenen Ganztagsschulen in Wesseling beschlossen.
Die Einkommensgrenzen wurden entsprechend den Elternbeiträgen für Kindertageseinrichtungen festgesetzt. Dadurch erhöht sich die Grenze, bis zu der kein Elternbeitrag erhoben wird, auf 27.500 Euro Bruttoeinkünfte pro Jahr. Mit der Einführung dieser neuen Einkommensgrenze entfällt für eine große Zahl von Familien die Beitragspflicht.
Außerdem wurde die Höhe der Elternbeiträge angepasst. Von 27.500 bis 40.000 Euro Jahres-Bruttoeinkünfte beträgt der monatliche Elternbeitrag zukünftig 40 Euro, bis 52.500 Euro liegt der Beitrag bei 60 Euro, bis 65.000 Euro bei 80 Euro, bis 77.500 Euro bei 110 Euro und bei Jahreseinkünften von über 77.500 Euro liegt der monatliche Elternbeitrag bei 150 Euro.