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Stadt Wesseling

20.05.2008: Stadt koordiniert den Einsatz von Tagesmüttern

Seit Januar 2007 gibt es von der Stadt Wesseling den Kindertagespflegedienst.

Seine Zuständigkeit umfasst die Beratung und Information von Eltern, die laufende Beratung und Betreuung der bestehenden Kindertagespflegestellen, die Zahlung der laufenden Geldleistungen ebenso wie die Erteilung der Pflegeerlaubnis und die Vermittlung von qualifizierten Kindertagespflegepersonen ("Tagesmütter").

Kindertagespflege heißt: die Betreuung durch "Tagesmütter" - für Kinder ab dem vierten Lebensmonat bis zum 14. Lebensjahr - im Haushalt der Kindertagespflegeperson oder in anderen geeigneten Räumlichkeiten, beispielsweise in einer Kindertagesstätte. 

Voraussetzungen für die Bezahlung der "Tagesmutter" durch die Stadt:
Die Eltern haben ihren Hauptwohnsitz in Wesseling und Betreuungsbedarf durch Arbeit, Ausbildung o.ä. länger als drei Monate für mindestens zehn Stunden pro Woche. Dafür werden einkommensabhängige Elternbeiträge von der Stadt erhoben - bei mehreren betreuten Kindern fällt nur ein Elternbeitrag an.

Interessierte Eltern oder an der selbständigen Tätigkeit als Kindertagespflegeperson interessierte Personen können sich durch  Kirsten Braakmann vom Kindertagespflegedienst der Stadt Wesseling unter 02236/701 366 informieren und beraten lassen.

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