Wesseling beteiligt sich an dem von Land NRW eingerichteten Fonds "Kein Kind ohne Mahlzeit". Ziel dieses Fonds ist es, dass auch einkommensschwache Familien die Möglichkeit der Mittagsverpflegung von Kindern in offenen Ganztagsschulen wahrnehmen können.
Antragsvordrucke gibt es in den Schulen oder direkt im Fachbereich –Soziale Hilfen- bei der Stadt Wesseling im Alten Rathaus, 2. OG, Zimmer 955. Der ausgefüllte Antrag kann in den Schulen abgegeben oder per Post an die Stadt übersandt werden.
Wer erhält diesen Zuschuss? Der Zuschuss wird insbesondere gewährt an Leistungsempfänger/-innen von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfebezieher/-innen, Bezieher/-innen von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Bezieher/-innen von Leistungen nach § 6a Bundeskindergeldgesetz.
Das Land NRW bezuschusst jedes Mittagessen mit einem Euro, die Stadt Wesseling beteiligt sich mit 0,50 Euro, so dass der Elternanteil pro Essen ca. ein Euro beträgt. Die Eltern müssen also mit monatlichen Kosten von ca. 17 Euro pro Kind rechnen.