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Stadt Wesseling

12.03.2008: Dichtheitsprüfung der Abwasserleitungen über Haustürgeschäfte?

Die Entsorgungsbetriebe Wesseling raten davon ab.

In diesen Tagen klingeln Vertreter eines Unternehmens an der Haustür und bieten zu einem geringen Preis eine Untersuchung der Leitungen der privaten Abwasseranschlüsse mittels Spezialkamera an. Hierbei wird der Anschein erweckt, dass es sich um eine Maßnahme handelt, die innerhalb von wenigen Wochen zwingend durchzuführen ist. Andernfalls würde die notwendige Kamerauntersuchung durch die Stadt / Entsorgungsbetriebe zu einer erheblich höheren Gebühr vorgenommen. „Das ist falsch“, stellte Betriebsleiter Bernhard Hadel klar. Er führte dazu aus: „Solange keine Anhaltspunkte über vorhandene Schäden in der Abwasseranschlussleitung vorliegen, muss die erste Dichtheitsprüfung bei einer Änderung, allerdings spätestens bis zum 31. Dezember 2015, durchgeführt werden.“
Leider zeigte sich in der Vergangenheit immer wieder, dass Firmen nach der tatsächlich "billigen" Untersuchung mit der Kamera weitere dubiose Angebote zur Reinigung, Sanierung und Dichtheitsprüfung der Anschlussleitungen machen, die dann allerdings alles andere als preisgünstig waren. Die Angebote und auch die Ausführung der angebotenen Leistungen ließen oft erhebliche Zweifel an der geforderten Sachkunde aufkommen.
Die Entsorgungsbetriebe Wesseling haben daher in ihrer Satzung „Allgemeine Bedingungen für die Abwasserbeseitigung in der Stadt Wesseling“ Anforderungen an Firmen gestellt, die Leistungen im Zusammenhang mit der Grundstücksentwässerung ausführen wollen oder sollen.
Der Grundstückseigentümer darf also nur eine von den Entsorgungsbetrieben zugelassene Firma für Arbeiten an der Grundstücksentwässerungsanlage beauftragen. Was im ersten Moment wie eine Bevormundung aussieht, dient letztlich nur dem Schutz der Grundstückseigentümer, die im Normalfall nicht in der Lage sind, die Sachkunde zu beurteilen.

Es steht jeder seriösen und sachkundigen Fachfirma offen, bei den Entsorgungsbetrieben Wesseling die Zulassung für Arbeiten an Grundstücksentwässerungsanlagen zu erwerben.
Bernhard Hadel rät den Grundstückseigentümern: „Bedenken Sie bitte, dass nur Dichtheitsprüfungen anerkannt werden, die von Sachkundigen ausgeführt und bescheinigt werden.“
Wer Näheres wissen will, kann sich an die Entsorgungsbetriebe wenden. Sie erteilen gerne Auskünfte. Telefon 02236/9442-31, -32, -33, -34 und -35.

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