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Stadt Wesseling

05.02.2008: Kindergärten: Stadt fragt bei Eltern Betreuungswünsche ab

Am 1. August dieses Jahres tritt das neue Kinderbildungsgesetz in Kraft. Damit werden den Eltern bessere Wahlmöglichkeiten für die Betreuungszeiten ihrer Kinder in den Kindertagsstätteneinrichtungen geboten.

Die Stadt Wesseling möchte jetzt von den Eltern wissen, welchen tatsächlichen Betreuungsbedarf und Betreuungsumfang die Eltern für ihre Kinder benötigen.

Alle Eltern, deren Kinder eine der Wesselinger Kindertageseinrichtungen besuchen, oder Eltern,  die ein Kind dort anmelden, erhalten von der Kindertageseinrichtung einen Fragebogen. Damit soll in einem ersten Schritt festgestellt werden, welche Betreuungszeit in welcher Einrichtung benötigt wird.

In einem zweiten Schritt wird dann zwischen der Stadt und dem Träger der Einrichtung festgelegt, welches Betreuungsangebot konkret vorgehalten werden soll.

Ein Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung besteht für Kinder ab dem dritten Lebensjahr. Für das neue Kindergartenjahr sind zunächst die Kinder zu berücksichtigen, die vor dem 31.07.2006 geboren wurden.

Alle Eltern, deren Kinder erst in der Zeit vom 01.08.2008 bis 31.07.2009 3 Jahre alt werden und deren Kinder noch nicht in einer der Kindertageseinrichtungen in Wesseling angemeldet sind, werden gebeten, dies bis spätestens 28. Februar  zu erledigen,  wenn für das Kind im Laufe des kommenden Kindergartenjahrs (2008/2009) ein Platz gewünscht wird.

Für Rückfragen steht Michael Tschersich vom Jugendamt der Stadt Wesseling gerne unter der Telefonnummer 02236 /  701 422 zur Verfügung.

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