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Stadt Wesseling

29.01.2008: Beratung für Schwerbehinderte

Nach der Auflösung der Versorgungsämter wurde im Kreishaus Bergheim eine spezielle Abteilung für sämtliche Schwerbehindertenangelegenheiten mit einer zentralen Auskunfts- und Beratungsstelle geschaffen.

Sie ist vormittags von 9 bis 12 Uhr und nachmittags – ausgenommen freitags -  von 13 bis 15 Uhr sowie zusätzlich donnerstags bis 18 Uhr besetzt. In dieser Zeit werden alle Gespräche entgegen genommen und alle Anfragen, die mit der Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft in Zusammenhang stehen, beantwortet.

Die Auskunft- und Beratungsstelle ist unter der Ruf-Nummer 0 22 71 / 8 33 171 und der Fax-Nummer 0 22 71 / 83 23 63 zu erreichen.

Für Fragen bezüglich Elterngeldangelegenheiten gelten folgende Ruf-Nummern : 0 22 71 – 83 3183 (Buchstabe A-F), 0 22 71 – 83 3184 (G-L), 0 22 71 – 83 3181 (I, U-Z), 0 22 71 – 83 31 82 (M-O), 0 22 71 – 83 3185 (P-T).

 

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