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Stadt Wesseling

28.01.2008: Schon wieder verkauften Einzelhandelsgeschäfte und Kioske Alkohol an Jugendliche

Stadt führte erneut Testkäufe durch - Gastwirte behielten "saubere Weste"

“Dieses Ergebnis ist absolut unbefriedigend. Wir werden die Möglichkeiten, die uns das Jugendschutzgesetz bietet, um solche Verstöße zu ahnden, intensiv nutzen.“ Dies kündigte Verwaltungsdirektorin Iris Neitzel an, nachdem Auszubildende der Stadtverwaltung (unter 18 Jahre), die im Auftrag der Stadt erneut Testkäufe durchführten, wiederum brandweinhaltige Getränke verkauft bekamen.

Zu Beginn der vergangenen Woche hatte die Stadt erstmals Testkäufe durchgeführt. Insgesamt fanden in 30 Ladenlokalen so genannte Testkäufe statt; bei 23 Betrieben wurde der Verkauf von Alkohol an die Jugendlichen abgelehnt. Gegen die sieben Betriebe, die Alkohol verkauften – darunter auch ein Filialbetrieb einer großen Lebensmittelkette – wurde ein Anhörungsverfahren eingeleitet.

Am vergangenen Wochenende waren die Testkäufer der Stadt wieder unterwegs. An einem Abend wurden sechs Gaststätten in Wesseling aufgesucht; nirgendwo bekamen die Jugendlichen brandweinhaltige Getränke. Neitzel: „Über dieses Ergebnis haben wir uns sehr gefreut. Es zeigt, dass im Gaststättengewerbe die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes strikt eingehalten werden.“

Zudem wurden am vergangenen Samstag erneut 17 Einzelhandelsbetriebe, Kioske und Tankstellen zu Testeinkäufen besucht. Und hier sieht das Ergebnis aus Sicht der Stadt leider sehr schlecht aus: In fünf Unternehmen wurde an die Jugendlichen Alkohol verkauft, der nach den Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes nicht hätte abgegeben werden dürfen. Besonders traurig: In einem Falle gab es sogar einen „Wiederholungstäter“. Der Filialbetrieb einer großen Lebensmittelkette ist zum zweiten Male dabei; wiederum wurden brandweinhaltige Getränke an die jugendlichen Testkäufer verkauft.

Bürgermeister Günter Ditgens: „Diese Ergebnisse zeigen, wie wichtig es ist, die Gewerbetreibenden, die Alkohol verkaufen, für diese Problematik zu sensibilisieren, damit die Vorschriften des Jugendschutzgesetzes auch eingehalten werden. Ich appelliere noch einmal an die Einzelhändler und an die Gastwirte, sich im Zweifel den Ausweis zeigen zu lassen und gegebenenfalls die Abgabe von Alkohol, alkoholartigen Lebensmitteln und Tabakwaren unter Hinweis auf das Jugendschutzgesetz zu verweigern.“

Verstöße gegen die Vorschriften des Jugendschutzgesetzes stellen Ordnungswidrigkeiten dar, die mit einer Geldbuße bis zur 50.000 Euro geahndet werden können. Ditgens: „Ich habe den zuständigen Fachbereich Sicherheit und Ordnung angewiesen, diese Verstöße mit der notwendigen Härte zu ahnden.“

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