Inhalt anspringen

Stadt Wesseling

24.01.2008: 7 Einzelhandelsgeschäfte und Kioske verkauften Alkohol an Jugendliche

Testkäufe der Verwaltung - Stadt kündigt weitere Kontrollen an

Rechtzeitig vor Karneval hatte die Verwaltung alle Gewerbetreibenden in Wesseling, die alkoholische Getränke und Tabakwaren abgeben, auf die bestehenden und neuen Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes hingewiesen. Mitarbeiter des Ordnungsamtes und Bezirksbeamte der Polizei waren zu diesem Zweck in Geschäfte, Kioske, Tankstellen und Imbissbetriebe gegangen, um vor Ort die Vorschriften des Jugendschutzgesetzes zu erläutern.  Doch nicht in allen Fällen fanden die Informationen auch die genügende Beachtung. Auszubildende der Stadtverwaltung (unter 18 Jahre), die jetzt im Auftrag der Stadt Testkäufe durchführten, bekamen in sieben Fällen brandweinhaltige Getränke verkauft. Insgesamt fanden in 30 Ladenlokalen  so genannte Testkäufe statt; bei 23 Betrieben wurde der Verkauf von Alkohol an die Jugendlichen abgelehnt.

Die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes sind eindeutig:
Jeglicher Alkohol darf an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahre nicht abgegeben und verkauft werden. Dies gilt auch dann, wenn eine Einverständniserklärung der Eltern gezeigt wird.

Erst mit Vollendung des 16. Lebensjahres dürfen Jugendliche alkoholische Getränke wie Bier, Wein und Sekt kaufen und trinken.

So genannte brandweinhaltige Getränke wie Liköre, Schnaps, Weinbrand, Korn, Whisky, Rum, Alcopops usw. dürfen erst mit Vollendung des 18. Lebensjahres gekauft und getrunken werden.

Auch Tabakwaren dürfen an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre nicht verkauft werden.

Verwaltungsdirektorin Iris Neitzel: „ Das Ergebnis kann uns nicht zufrieden stellen. Trotz der vorherigen mündlichen und schriftlichen Information über die gültigen Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes haben über 23 % der Geschäfte, die für die Testkäufe ausgesucht worden waren, Alkohol an Jugendliche verkauft.“

Bürgermeister Günter Ditgens hat die mit der Aktion befassten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung angewiesen, bei diesen Kontrollen festgestellte Verstöße gegen die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes unnachsichtig zur Anzeige zu bringen und mit der notwendigen Härte zu ahnden. Der Bürgermeister: „Unser Ziel ist es, die Gewerbetreibenden, die Alkohol verkaufen, für diese Problematik zu sensibilisieren, damit die Vorschriften des Jugendschutzgesetzes auch eingehalten werden.“ Gegen die sieben Betriebe – darunter auch ein Filialbetrieb einer großen Lebensmittelkette – läuft jetzt das Anhörungsverfahren.

Die Stadt appelliert noch einmal an die Einzelhändler und an die Gastwirte, sich im Zweifel den Ausweis zeigen zu lassen und gegebenenfalls die Abgabe und den Verkauf von Alkohol, alkoholartigen Lebensmitteln und Tabakwaren unter Hinweis auf das Jugendschutzgesetz zu verweigern. Neitzel: „Die Stadt wird zudem vor Karneval weitere Testkäufe in Wesseling durchführen. Wir wären sehr froh, wenn wir dann  vermelden können: An unsere jugendlichen Testkäufer wurde kein Alkohol verkauft.“

Verstöße gegen die Vorschriften des Jugendschutzgesetzes stellen Ordnungswidrigkeiten dar, die mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden können.

Erläuterungen und Hinweise

Diese Seite teilen (externe Anbieter)

Auf dieser Seite verwenden wir aktuell ausschließlich technisch notwendige Cookies. Zur statistischen Auswertung wird das Webanalysetool Matomo eingesetzt. Dieser anonymen Auswertung können Sie auf der Seite „Datenschutz“ unter dem Stichwort „Matomo Webanalyse“ widersprechen.

Datenschutz (Öffnet in einem neuen Tab)