Wegen der aktuell geltenden Brut- und Setzzeit appelliert die Stadt Wesseling an alle Hundehalterinnen und –halter, die Leinenpflicht einzuhalten und ihre Vierbeiner in der freien Landschaft nicht laufen zu lassen. Dazu gehören Waldflächen, aber insbesondere auch Grünanlagen wie im Landschaftspark Eichholz oder im Entenfang, wo ohnehin Leinenpflicht gilt. Das Ordnungsamt kontrolliert die Einhaltung in dieser Zeit verstärkt. Die Brut- und Setzzeit endet am 31. Juli.
Bodenbrüter wie Enten, Gänse, Rebhühner, Fasane, Kiebitze und Lerchen sollen so geschützt werden. Die Tiere ziehen im Frühjahr ihren Nachwuchs am Boden groß, die durch freilaufende und stöbernde Hunde gestört werden können. Einige Tierarten, wie zum Beispiel Hasen, Rehe oder Schwarzwild, haben bereits Nachwuchs. Bei anderen Arten sind die weiblichen Tiere hochtragend. In diesem Zustand können sie nur schwer die Flucht ergreifen.