Direktvergabe
Die Stadt Wesseling ist gem. § 3 Abs. 1 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen Aufgabenträgerin für den öffentlichen Personennahverkehr und zuständige Behörde im Sinne von Art. 2 lit. c) der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Straße und Schiene.
Sie beabsichtigt die Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über öffentliche Personenverkehrsdienste auf ihrem Zuständigkeitsgebiet. Hierzu hat sie im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union (tenders electronic daily, „Ted“) eine Vorabbekanntmachung veröffentlicht, die u.a. auf die hier abrufbaren Dokumente verweist.
Ergänzendes Dokument zur Vorbekanntmachung der Direktvergabe
Nahverkehrskonzept
Nahverkehrsplan des Rhein-Erft-Kreises
Bescheid über die Gewährung eines ausschließlichen Rechts an die Stadtwerke Wesseling
Öffentliche Bekanntmachung
Bescheid über die Gewährung eines ausschließlichen Rechts gemäß Art. 5 Abs. 1 VO 1370/2007 in Verbindung mit § 8a Abs. 8 PBefG und einem vergebenen öffentlichen Dienstleistungsauftrag im Rahmen einer Inhousevergabe