Kindertagespflege
und Finanzierung von Kindertagespflegepersonen
Wer seinen Hauptwohnsitz in Wesseling und nachweislich einen Betreuungsbedarf von mehr als zehn Stunden in der Woche (max. 45 Stunden) hat, kann eine Kindertagespflegestelle vermittelt und finanziert bekommen. Kinder ab einem Jahr haben einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz.
Für die Betreuungsplätze zahlen Eltern Beiträge, die nach Einkommen und Betreuungsdauer gestaffelt sind. Der Kindertagespflegedienst der Stadt Wesseling steht unterstützend und beratend zur Seite.
Angebot für die Eltern
- Vermittlung von qualifizierten Kindertagespflegestellen mit kompetenten Betreuungspersonen
- fortlaufende Beratung von Eltern und Kindertagespflegepersonen
- Kindertagespflege für Kinder unter drei Jahren sowie auch für ältere Kinder im Anschluss an andere Tagesbetreuung
- finanzielle Unterstützung
- gesetzl. Unfallversicherung für betreute Kinder
Angebot für die Kindertagespflegepersonen
- Fortlaufende Beratung und Fortbildung
- Vermittlung von Tagespflegekindern
- Kostenübernahme für einen Qualifizierungskurs nach dem Deutschen Jugendinstitut (50 %)
- Kostenübernahme bis zur Hälfte für eine angemessene Renten-/ Kranken-/ Pflegeversicherung
- Übernahme der Kosten für die Unfallversicherung und des Erste-Hilfe-Kurses
- regelmäßige Geldleistung je Betreuungsstunde und Kind